Er wird in der heutigen wirtschaftlich schlechten Lage immer wichtiger und vor allem schärfer: der Wettbewerb. Er findet sowohl zwischen den Konsumenten als natürlich auch besonders unter den Unternehmen statt. Um diesem „Kampf“ einige Einschränkungen und Richtlinien zu geben, gibt es das Wettbewerbsrecht.
Das Wettbewerbsrecht teilt sich zwei größere Kategorien: zum einen beinhaltet es das sogenannte Lauterkeitsrecht, welches im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geregelt ist, zum anderen gehört auch das Kartellrecht zum Wettbewerbsrecht. Es gibt noch etliche, weitere wettbewerbsrechtliche Komponenten, wie z. B. das Vergaberecht oder das Beihilfenrecht (Subvention gegen Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht), die im Wettbewerbsrecht geregelt sind.
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb legt fest, wie verschiedene Unternehmer im Konkurrenzkampf als direkte Wettbewerber, beispielsweise um eine wirtschaftlich bedeutende Marktposition, miteinander umzugehen haben. Im Besonderen wird geordnet, was zulässig ist und was unterlassen werden sollte. Dieses Gesetz im Wettbewerbsrecht soll sowohl die miteinander konkurrierenden Unternehmen als auch die Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb schützen. Es dient also der gesamten Allgemeinheit, im Interesse an einem unverfälschten, ehrlichen Wettbewerb am „Markt“ teilzunehmen.
Das Wettbewerbsrecht dient besonders dem Verbraucher, um diesen z. B. vor unerbetenen Werbeanrufen oder Täuschungen durch eine Teilnahme an einem angeblichen Gewinnspiel zu schützen. Desweiteren soll mit Hilfe des Wettbewerbsrechts die Unerfahrenheit von Kindern sowie das Behindern von Mitbewerbern unterbunden werden. Absolut unzulässig sind irreführende Werbungen jeglicher Form und Schleichwerbung.
Verstößt ein Unternehmer gegen das Wettbewerbsrecht, so können ihn andere Unternehmer auf Unterlassung verklagen. Jedoch können auch Verbraucher Unternehmer verklagen, in Vertretung durch Verbraucherschutzorganisationen wie z. B. den Verbraucherzentralen. Diesen ist es durchaus erlaubt gegen unlautere Methoden des Wettbewerbsrechts vorzugehen.
Das eigentliche Endziel des Wettbewerbsrechts ist der freie Leistungswettbewerb am Markt zwischen den verschiedenen Teilnehmern. Eine Monopolbildung soll durch das Wettbewerbsrecht verhindert werden und eine andauernde, volkswirtschaftliche Stabilität soll geschaffen werden.