2-Get erlaubt jedem Autor 2-4 Links zu setzen, allerdings nur, wenn die eingereichten Artikel die folgenden Qualitätsfaktoren erfüllen:
- Artikel müssen in deutscher Sprache und selbst verfasst sein. Mit dem Einstellen des Artikels bei 2-Get erlauben Sie 2-Get die Nutzung des Artikels.
- Artikel dürfen in dieser Form nur auf 2-Get veröffentlich sein, identische Veröffentlichungen auf verschiedenen Plattformen ist nicht gestattet.
- Ein Artikel darf 2 Links enthalten, wird ein Backlink auf 2-Get gesetzt, darf der Artikel bis zu 4 Links enthalten. Teilen Sie uns den Backlink bitte per Kontaktformular mit.
- Jeder Artikel sollte ein Minimum an 250 Wörtern enthalten und korrekt in Rechtschreibung und Grammatik sein.
- Verboten sind Artikel mit illegalen oder erotischen Inhalten sowie Artikel zu den Bereichen Drogen und Glückspiel.
Es besteht kein Anrecht auf eine Veröffentlichung der Artikel, 2-Get kann Artikel auch ohne eine Angabe von Gründen ablehnen.
Hier nochmal ein Überblick über Inhalte, die diesen Richtlinen nicht entsprechen und die demnach auch nicht als Inhalte auf 2-GET erlaubt sind:
* Übermäßig vulgäre Sprache
* Gewalt, Rassismus oder Angriffe gegen Personen, Gruppen oder Organisationen
* Hacking und Cracking
* Illegale Drogen und Drogenzubehör
* Pornografische oder sonstige nicht jugendfreie Inhalte
* Mit Glücksspielen oder Spielkasinos zusammenhängende Inhalte
* Jede andere Art von Content, der illegale Aktivitäten fördert oder die Rechte anderer verletzt
* Übermäßige Werbung
* Pop-Up-, Pop-Under- oder Exit-Fenster, die die Navigation der Website stören, Google-Anzeigen verdecken, Benutzereinstellungen verändern oder zu Downloads auffordern. Andere Typen von Pop-Ups, Pop-Unders oder Exit-Fenstern können unter Umständen gestattet werden, falls deren Gesamtzahl ein Maximum von 5 pro Website nicht übersteigt
* Zur Täuschung geeigneten oder manipulativen Content oder Konstruktionen, um die Suchergebnisresultate der Website (z.B. deren PageRank) zu verbessern
* Incentives (z.B. Geld oder Punkte) für Besucher oder Drittbegünstigte für Online-Aktivitäten, die unter anderem das Klicken auf Anzeigen oder Links, das Durchführen von Suchen, das Surfen von Websites, das Lesen von E-Mails oder das Ausfüllen von Umfragen beinhalten
* Verkauf oder Promotion von bestimmten Waffen, z.B. Schusswaffen, Munition, Balisongs, Butterfly-Messer oder Schlagringen
* Verkauf oder Promotion von Bier und hochprozentigem Alkohol
* Verkauf oder Promotion von Tabak oder Tabak-bezogenen Produkten
* Verkauf oder Promotion von verschreibungspflichtigen Medikamenten
* Verkauf oder Promotion von Produkten, die Kopien oder Imitationen von Designer-Ware
- Werbung darf nicht selbst geklickt werden und andere dürfen auch nicht animiert werden, diese zu klicken. Dies könnte zum Ausschluss aus dem Google Adsense-Programm führen und ist daher verboten. Näheres Regeln die Adsense-Nutzungsrichtlinien.