2-Get erlaubt jedem Autor 2-4 Links zu setzen, allerdings nur, wenn die eingereichten Artikel die folgenden Qualitätsfaktoren erfüllen:

  • Artikel müssen in deutscher Sprache und selbst verfasst sein. Mit dem Einstellen des Artikels bei 2-Get erlauben Sie 2-Get die Nutzung des Artikels.
  • Artikel dürfen in dieser Form nur auf 2-Get veröffentlich sein, identische Veröffentlichungen auf verschiedenen Plattformen ist nicht gestattet.
  • Ein Artikel darf 2 Links enthalten, wird ein Backlink auf 2-Get gesetzt, darf der Artikel bis zu 4 Links enthalten. Teilen Sie uns den Backlink bitte per Kontaktformular mit.
  • Jeder Artikel sollte ein Minimum an 250 Wörtern enthalten und korrekt in Rechtschreibung und Grammatik sein.
  • Verboten sind Artikel mit illegalen oder erotischen Inhalten sowie Artikel zu den Bereichen Drogen und Glückspiel.

Es besteht kein Anrecht auf eine Veröffentlichung der Artikel, 2-Get kann Artikel auch ohne eine Angabe von Gründen ablehnen.

  • Die Texte dürfen nicht gegen die Google Adsense Programmrichtlinien verstoßen.
  • Hier nochmal ein Überblick über Inhalte, die diesen Richtlinen nicht entsprechen und die demnach auch nicht als Inhalte auf 2-GET erlaubt sind:

    * Übermäßig vulgäre Sprache
    * Gewalt, Rassismus oder Angriffe gegen Personen, Gruppen oder Organisationen
    * Hacking und Cracking
    * Illegale Drogen und Drogenzubehör
    * Pornografische oder sonstige nicht jugendfreie Inhalte
    * Mit Glücksspielen oder Spielkasinos zusammenhängende Inhalte
    * Jede andere Art von Content, der illegale Aktivitäten fördert oder die Rechte anderer verletzt
    * Übermäßige Werbung
    * Pop-Up-, Pop-Under- oder Exit-Fenster, die die Navigation der Website stören, Google-Anzeigen verdecken, Benutzereinstellungen verändern oder zu Downloads auffordern. Andere Typen von Pop-Ups, Pop-Unders oder Exit-Fenstern können unter Umständen gestattet werden, falls deren Gesamtzahl ein Maximum von 5 pro Website nicht übersteigt
    * Zur Täuschung geeigneten oder manipulativen Content oder Konstruktionen, um die Suchergebnisresultate der Website (z.B. deren PageRank) zu verbessern
    * Incentives (z.B. Geld oder Punkte) für Besucher oder Drittbegünstigte für Online-Aktivitäten, die unter anderem das Klicken auf Anzeigen oder Links, das Durchführen von Suchen, das Surfen von Websites, das Lesen von E-Mails oder das Ausfüllen von Umfragen beinhalten
    * Verkauf oder Promotion von bestimmten Waffen, z.B. Schusswaffen, Munition, Balisongs, Butterfly-Messer oder Schlagringen
    * Verkauf oder Promotion von Bier und hochprozentigem Alkohol
    * Verkauf oder Promotion von Tabak oder Tabak-bezogenen Produkten
    * Verkauf oder Promotion von verschreibungspflichtigen Medikamenten
    * Verkauf oder Promotion von Produkten, die Kopien oder Imitationen von Designer-Ware

    • Werbung darf nicht selbst geklickt werden und andere dürfen auch nicht animiert werden, diese zu klicken. Dies könnte zum Ausschluss aus dem Google Adsense-Programm führen und ist daher verboten. Näheres Regeln die Adsense-Nutzungsrichtlinien.