Es gibt immer wieder Stimmen, die laut werden und eine Abschaffung des Numerus Clausus fordern. Eine dieser Stimmen gehört Gesundheitsminister Rösler. Er hatte bereits im April 2010 seine Absicht geäußert, den Numerus Clausus für das Medizinstudium abschaffen zu wollen, um dem bundesweiten Ärztemangel entgegenzutreten. Die Abschaffung des Numerus Clausus würde für viele enttäuschte Bewerber, die für das zulassungsbeschränkte Medizinstudium abgelehnt wurden, eine neue Chance bedeuten. Vielen blieb nur noch die Inkaufnahme einer langen Wartezeit oder der gerichtliche Weg der Studienplatzklage um doch noch an einen Studienplatz zu kommen.

Röslers Argument ist die Tatsache, dass auch ein Studienplatzanwärter mit einem schlechteren Abiturnotendurchschnitt ein guter Arzt werden kann. Bei einer Zulassungsbeschränkung mit einer Abiturnote von 1,4 war es bisher wenigen Bewerbern möglich gleich beim der ersten Bewerbungsdurchgang einen Studienplatz zu erhalten. Die teilweise langen Wartezeiten auf einen Studienplatz schrecken viele Bewerber ab, so dass dieser Studienwunsch meist nur ein Wunsch bleibt. Einige abgelehnte Bewerber weichen auf ein Medizinstudium im Ausland aus, andere orientieren sich komplett um und entscheiden sich für einen anderen Studiengang.

Rösler schlägt vor, die Bewerberauswahl über Bewerbungsgespräche an den jeweiligen Universitäten zu regeln. Dies bedeutet für die Universitäten einen größeren administrativen Aufwand, doch das persönliche Bewerbungsgespräch gibt mehr Aufschluss über die Fähigkeiten eines Menschen, als eine Zeugnisnote. Gerade im medizinischen Bereich ist die soziale Kompetenz im Umgang mit Patienten sehr wichtig. Rösler konnte noch keine genaue Angabe machen, wann diese Regelung in Kraft treten soll, möchte dies aber gerne noch im Laufe der aktuellen Legislaturperiode in die Wege leiten.

Für diejenigen, die auch dieses Jahr wieder keinen Studienplatz aufgrund der Zulassungsbeschränkungen erhalten, bleibt nur noch: Warten oder Studienplatz einklagen.