Der Kauf oder auch Verkauf einer Immobilie kann unterschiedliche Ursachen haben. Trennen sich zwei Eheleute kann das zusammen erworbene oder selbst gebaute Eigentum meist von einem der beiden Ehepartner nicht mehr getragen werden und muss somit veräußert werden. In diesem Fall empfiehlt es sich auf jeden Fall die Hilfe eines erfahrenen Sachverständigen in Anspruch zu nehmen, da die Einschätzung auch später vor Gericht Stand halten muss. Erfahrene Sachverständige ermitteln den Wert der Immobilie unter bestimmten Gesichtspunkten.

Der Wert eines Hauses oder einer Eigentumswohnung wird aus dem Vergleichswert und dem Sachwert ermittelt. Hierbei achtet der Gutachter auf die Wohnlage, in der sich das Objekt befindet. Es gibt Regionen in Deutschland, wie z.B. die Stadt München, in der Immobilien zu weit höheren Preisen angeboten und verkauft werden, als es zum Beispiel in Köln der Fall ist. So wird eine Immobilienbewertung Köln andere Werte zum Vorschein bringen, als eine Immobilienbewertung München.

Der Sachwert wird aus dem Grundstückswert und dem Gebäudewert berechnet. Hinzu kommen noch Abschläge und Zuschläge, die der Sachverständige je nach Lage hinzu- oder abrechnet. Ein Objekt, das in einer schönen aufgelockerten Wohngegend mit vielen Grünanlagen liegt erhält dafür einen Zuschlag. Weitere Pluspunkte können auch eine gute Verkehrsverbindung und die unmittelbare Nähe zu den wichtigsten kulturellen Einrichtungen, wie Museen und Theater, sowie eine gute Erreichbarkeit von Betreuungsreinrichtungen für Kinder sein.

Den Grundstückswert ermittelt der Fachmann anhand der bei den Gemeinden vorliegenden Bodenrichtwertkarten. Es gibt jedoch noch weitere Faktoren, die den Wert einer Immobilie beeinflussen können. Der Zustand des Objekts ist dabei von großer Bedeutung. Stark renovierungsbedürftige Gebäude erhalten einen Abschlag, da der zukünftige Käufer erst einmal Geld in die auszuführenden Reparaturen investieren muss.

Ein weiterer wichtiger Punkt für die Bewertung einer Immobilie kann auch der Ertragswert sein, der zum Tragen kommt, sollte der interessierte Käufer das Objekt vermieten wollen. Der Sachverständige ermittelt nun die Mieteinnahmen, die zukünftig mit der Vermietung erzielt werden könnten.