Mi 30 Jun 2010
Der Abschluss eines Kaufvertrags
Geschrieben von telelino unter Sonstiges
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Unter einem Kaufvertrag versteht man einen gegenseitigen Vertrag, bei dem sich der Verkäufer dazu verpflichtet, den Kaufgegenstand dem Käufer zu übergeben und ihm das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Im Gegenzug dazu verpflichtet sich der Käufer, dem Verkäufer das Produkt abzunehmen und den zuvor festgelegten Preis zu zahlen. Kaufverträge findet man überall. Egal ob neuer Fernseher, neue Wohnung oder gar der Brötchenkauf beim Bäcker um die Ecke: Überall wird man mit verschiedenen Formen des Kaufvertrags konfrontiert. Der Abschluss vom Kaufvertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Die eine Seite macht ein Angebot, die die wesentlichen Vertragsbestandteile enthält. Die andere Seite muss zustimmen, das heißt, das Angebot annehmen. Ist dies geschehen, so ist es zum Abschluss vom Kaufvertrag gekommen. Der Vertragsabschluss ist dabei in der Regel nicht an eine bestimmte Form gebunden. So kann der Abschluss vom Kaufvertrag auch mündlich erfolgen. Trotzdem ist es zu empfehlen, den Vertrag in schriftlicher Form abzuschließen, denn nur so kann man Nachweis- und Beweisgründen nachkommen. Eine vorgeschriebene Vertragsform findet man nur in Ausnahmefällen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Gesetzgeber für eine der beiden Parteien ein zusätzliches Schutzbedürfnis sieht. So bedarf der Kaufvertrag eines Grundstücks der notariellen Beurkundung. Wie sieht es eigentlich beim Thema Internetkauf aus? Wann kommt hier der Kaufvertrag zustande? Auch hier gilt: Käufer und Verkäufer müssen sich über die Kaufsache und den Kaufpreis einigen. Erforderlich sind also auch hier Angebot und Annahme. Durch Klick auf die Schaltfläche „Ja” im Bereich der AGBs stimmt der Käufer den Vertragsbedingungen des Verkäufers zu. Die Annahme wird in dem Moment wirksam, in dem der Käufer die Bestätigungsmail erhält. Der Vertrag ist geschlossen. Das gleiche gilt, wenn die Ware ohne eine weitere Bestätigung geliefert wird.