Mi 10 Mrz 2010
Denkmalschutz
Geschrieben von ado83 unter Haus und Heim
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Das Ziel des Denkmalschutzes ist, dass Kulturdenkmäler nicht beschädigt, zerstört, beeinträchtigt, oder verfälscht werden und die dauerhafte Sicherung der Kulturgüter sicher gestellt ist.
Die meisten Menschen glauben dass denkmalgeschützte Immobilien Schlösser, Gutshöfe, Kirchen oder andere imposante, luxuriöse Gebäude sind. Dem ist jedoch nicht so. Von den in Deutschland über 500.000 denkmalgeschützten Immobilien sind ein Großteil Wohnhäuser unterschiedlicher Stilrichtungen. Das Amt für Denkmalschutz prüft ob die Kriterien eines sogenannten Baudenkmals erfüllt werden und klassifiziert die Immobilie. Hiermit erhält das Haus die Zuordnung als erhaltungswürdiges Denkmal.
Für Hausbesitzer bieten sich hier steuerliche Vorteile. Sobald das Gebäude seine Einstufung als denkmalgeschützte Immobilie erhalten hat werden alle Kosten für die Wiederherstellung des Objektes, die das Amt für Denkmalschutz genehmigt hat, als Werbungskosten anerkannt.
Diese Sanierungskosten können in einer Zeit von 12 Jahren zu 100% steuerlich abgesetzt werden.
Sämtliche Sanierungsarbeiten an der denkmalgeschützten Immobilie werden vom Amt für Denkmalschutz überwacht und müssen vor Beginn der Arbeiten oder Beauftragung an Firmen genehmigt werden. Die Teile, die unter Denkmalschutz gestellt wurden, dürfen nicht verändert werden, sondern müssen in ihren ursprünglichen Zustand versetzt werden. Das Ziel ist das Gebäude in einen technischen Neubauzustand zu versetzen ohne das Erscheinungsbild zu verändern. Meist sind dies die Außenfassade, die Fenster, die Haus- und Wohnungseingangstüren sowie das Treppenhaus.
Die Sanierung kann sehr aufwändig sein, da es sich bei den Objekten meist um sehr alte, um die Jahrhundertwende erbaute Gebäude handelt, als zum Treppenhausbau massives Eichenholz verwendet wurde und die Decken oft von prachtvollen Gemälden verziert waren.
Alle Bereiche, die nicht vom Amt für Denkmalschutz überwacht werden, dürfen vom Bauherrn mit Neubaumaßnahmen ausgestattet werden. Hierbei kann es sich z.B. um neue Elektroinstallationen, eine neue Heizanlage oder ein neues Sanitärsystem handeln.