Beim Hochschulrecht handelt es sich um ein Rechtsgebiet im Rahmen des Besonderen Verwaltungsrechts. Es gibt viele Anwälte, die sich auf Hochschulrecht spezialisiert haben. Das Hochschulrecht umfasst dabei alle Regelungen die das Hochschulwesen betreffen. Dem Hochschulrecht zugrunde liegt das Hochschulrahmengesetz, das HRG. Für den Fall, dass es sich um eine Hochschule der Länder handelt, gilt das Landeshochschulgesetz, das LHG.

Ebenfalls vom Hochschulrecht berührt werden die internen Regelungen in einer einzelnen Hochschule. Dies bedeutet, dass das auch die Hochschulverfassung ein Teil des Hochschulrechts ist. Des Weiteren umfasst das Hochschulrecht auch das Berufsverfahren und letztlich auch die Prüfungsordnung. Traditionell ist das Hochschulrecht dabei auf Autonomie ausgerichtet.

Im Rahmen des Hochschulrechts können dabei Reihe von Klagen eingereicht werden. Im Rahmen der Prüfungsordnung zum Beispiel eine Klage für den Fall, dass ein Lehrling durch die praktische Prüfung gerasselt ist. Das Prüfungsrecht wurde dabei im Jahr 1991 drastisch reformiert, wodurch dem Prüfling eine Reihe von Rechten eingeräumt wurde. Ebenfalls im Rahmen des Hochschulrechts ergibt sich aber nicht nur für Prüflinge die Möglichkeit gegen etwas aus ihrer Sicht Ungerechtfertigtes vorzugehen, sondern auch für Abiturienten. Im Rahmen des Hochschulrecht hat nämlich ein Abiturient die Möglichkeit eine so genannte Studienplatzklage einzureichen für den Fall, dass er ein Ablehnungsschreiben nach dem anderen erhalten hat. Eine Studienplatzklage beruht dabei auf dem Grundrecht der freien Berufswahl. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht in einem seiner zahlreichen Urteile bestätigt. Der Erfolg aufgrund einer derartigen Studienplatzklage letztlich einen Studienplatz zu erhalten ist nicht zuletzt davon abhängig wie viele Abiturienten bei der entsprechenden Hochschule eine Studienplatzklage eingereicht haben. Die freien Kapazitäten werden von der Hochschule dann letztlich im Losverfahren vergeben. Diesen Weg beschreiten kann man im Übrigen gleich wenn der Ablehnungsbescheid der Uni ins Haus flattert.